Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- auf Metalle korrosiv wirkend Kat. 1
- hautätzend Kat. 1
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. I 2.16 und Anh. V 1.5: auf Metalle korrosiv wirkend Kat. 1
- VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. I 3.2 und Anh. V 2.2: hautätzend Kat. 1
Frage "I 2 69“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
Themen
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29 richtig / 26 falsch
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801 richtig / 185 falsch
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