Das Pflanzenschutzgesetz setzt im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln strenge Maßstäbe. Welche Voraussetzungen gelten für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln?


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Richtige Antwort:
  • Anwender von Pflanzenschutzmitteln in einem Betrieb der Landwirtschaft, des Gartenbaus oder der Forstwirtschaft müssen sachkundig sein.
  • Lohnunternehmer oder Mitglieder von Maschinenringen, die Pflanzenschutzmittel anwenden, müssen sachkundig sein.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • PflSchG § 9

Frage "III 7 35“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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