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Richtige Antwort:
- Anwender von Pflanzenschutzmitteln in einem Betrieb der Landwirtschaft, des Gartenbaus oder der Forstwirtschaft müssen sachkundig sein.
- Lohnunternehmer oder Mitglieder von Maschinenringen, die Pflanzenschutzmittel anwenden, müssen sachkundig sein.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- PflSchG § 9
Frage "III 7 35“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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