Das Listenprinzip im Gefahrstoffrecht ermöglicht die Einstufung


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • bestimmter gefährlicher Stoffe.
  • bestimmter gefährlicher Gemische.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI Tab. 3.2

Frage "II 7 3“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Antworten
Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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