Das Chemikaliengesetz verwendet den Ausdruck Inverkehrbringen. Was alles fällt unter diesen Begriff?


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  • Verkaufen
  • Vorrätighalten zum Verkauf
  • Verschenken
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • ChemG § 3 Nr. 9

Frage "I1 14" aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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