Darf für einen Kunden ein Gefahrstoff in eine mitgebrachte Flasche abgefüllt werden?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Ja, wenn die Flasche zuvor richtig und vollständig gekennzeichnet wird.
  • Ja, wenn die Flasche keine sichtbaren Schäden (Sprünge) aufweist.
  • Nur wenn keine Verwechslung mit einer Getränkeflasche möglich ist.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • GefStoffV §§ 4, 8 (5)

Frage "II 7 19“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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