Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Ja, wenn die Flasche zuvor richtig und vollständig gekennzeichnet wird.
- Ja, wenn die Flasche keine sichtbaren Schäden (Sprünge) aufweist.
- Nur wenn keine Verwechslung mit einer Getränkeflasche möglich ist.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- GefStoffV §§ 4, 8 (5)
Frage "II 7 19“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
Antwortwahrscheinlichkeit
51% beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass du die Frage richtig beantwortest. Melde dich an, damit wir deine individuelle Wahrscheinlichkeit berechnen können.
Antworten
Von Dir:
3 mal beantwortet
2 richtig / 1 falsch
3 mal beantwortet
2 richtig / 1 falsch
Von allen Nutzern:
413 mal beantwortet
212 richtig / 201 falsch
413 mal beantwortet
212 richtig / 201 falsch