Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Ja, aber nur in Teilzeit.
Ergänzungen zur Antwort:
Während der Elternzeit ist die Person, die Elternzeit in Anspruch nimmt, zu keiner Tätigkeit verpflichtet. Sofern gewünscht, kann jedoch bis zu 30 Stunden pro Woche in Teilzeit gearbeitet werden.
Antwortwahrscheinlichkeit
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19 richtig / 24 falsch
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