Darf eine Behörde das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen untersagen, auch wenn deren Inverkehrbringen nicht durch eine Verordnung verboten wurde?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • ja, und zwar die zuständige Landesbehörde nach § 23 Abs. 2 Chemikaliengesetz für einen begrenzten Zeitraum
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • ChemG § 23 (2)

Frage "I1 15" aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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