Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Ja, wenn er in einem Betrieb, der nur an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungsanstalten abgibt, hiermit beauftragt und mindestens jährlich belehrt wird.
- Ja, wenn er vor dem 01. November 1993 die Sachkenntnisprüfung nach § 13 der damaligen Fassung der Gefahrstoffverordnung abgelegt hat.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- ChemVerbotsV § 3 (2): Ja, wenn er in einem Betrieb, der nur an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungsanstalten abgibt, hiermit beauftragt und mindestens jährlich belehrt wird.
- ChemVerbotsV § 5 (1) Nr. 8: Ja, wenn er vor dem 01. November 1993 die Sachkenntnisprüfung nach § 13 der damaligen Fassung der Gefahrstoffverordnung abgelegt hat.
Frage "I 3 81“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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