Darf ein neuer Mitarbeiter, der über die Sachkunde zur Abgabe von Pflanzenschutzmitteln, nicht jedoch über die Sachkunde nach § 5 Abs. 1 Chemikalien-Verbotsverordnung verfügt, giftige und sehr giftige Pflanzenschutzmittel verkaufen?


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Richtige Antwort:
  • Ja, wenn er in einem Betrieb, der nur an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungsanstalten abgibt, hiermit beauftragt und mindestens jährlich belehrt wird.
  • Ja, wenn er vor dem 01. November 1993 die Sachkenntnisprüfung nach § 13 der damaligen Fassung der Gefahrstoffverordnung abgelegt hat.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • ChemVerbotsV § 3 (2): Ja, wenn er in einem Betrieb, der nur an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungsanstalten abgibt, hiermit beauftragt und mindestens jährlich belehrt wird.
  • ChemVerbotsV § 5 (1) Nr. 8: Ja, wenn er vor dem 01. November 1993 die Sachkenntnisprüfung nach § 13 der damaligen Fassung der Gefahrstoffverordnung abgelegt hat.

Frage "I 3 81“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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