Darf der Arbeitgeber Regelungen treffen, die von den Vorschriften der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) abweichen?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • ja, wenn er eine ebenso wirksame Maßnahme trifft
  • ja, mit einer Ausnahmegenehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes auch wenn keine ebenso wirksame Maßnahme getroffen wird
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • GefStoffV § 7 (2), TRGS 001 Nr. 4.1: ja, wenn er eine ebenso wirksame Maßnahme trifft
  • GefStoffV 19 (1): ja, mit einer Ausnahmegenehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes auch wenn keine ebenso wirksame Maßnahme getroffen wird

Frage "I 9 8“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

Antwortwahrscheinlichkeit
49% beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass du die Frage richtig beantwortest. Melde dich an, damit wir deine individuelle Wahrscheinlichkeit berechnen können.
Antworten
Von Dir:
10 mal beantwortet
7 richtig / 3 falsch
Von allen Nutzern:
697 mal beantwortet
346 richtig / 351 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
179
3556