Blausäure


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Richtige Antwort:
  • ist akut toxisch nur beim Einatmen, nicht beim Verschlucken.
  • ist nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als entzündbare Flüssigkeit der Kategorie 1 eingestuft.
  • entwickelt sich aus Kaliumcyanid und Säuren.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI Tab. 3.1

Frage "II 4 “ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Antworten
Von Dir:
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2 richtig / 17 falsch
Von allen Nutzern:
557 mal beantwortet
194 richtig / 363 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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