Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- dazu bestimmt, schädliche Organismen zu zerstören.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 3 (1) a)
Frage "III 4 39“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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