Bestimmte, nach der Gefahrstoffverordnung zu kennzeichnende Gemische dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde an den privaten Endverbraucher abgegeben werden. Dieses sind Gemische, die


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Richtige Antwort:
  • mit dem Gefahrensymbol T (giftig) oder T+ (sehr giftig) zu kennzeichnen sind.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • ChemVerbotsV § 2 (1)

Frage "I 3 46“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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