Bestimmte Gefahrstoffe sind so zu lagern, dass nur fachkundige Personen Zugang haben. Dies gilt unter anderem für:


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Richtige Antwort:
  • Giftige Gefahrstoffe
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • GefStoffV § 8 (7)

Frage "II 5 18“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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