Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- asbesthaltige Erzeugnisse.
- Formaldehyd abgebende Erzeugnisse.
- Aerosoldosen („Spraydosen").
- bleihaltige Gemische.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Anlage 7; TRGS 200 6.1; TRGS 519: asbesthaltige Erzeugnisse.
- BedGgstV Anl. 9; TRGS 200 6.4: Formaldehyd abgebende Erzeugnisse.
- RL 75/324/EWG Art. 8 (1a): Aerosoldosen („Spraydosen").
- RL 1999/45/EG Anh. V; TRGS 200 6: bleihaltige Gemische.
Frage "II 7 27“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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170 richtig / 146 falsch
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