Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- ist nach CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als entzündbare Flüssigkeiten der Kategorie 2 eingestuft
- ist nach CLP-Verordnung als karzinogen der Kategorie 1A eingestuft
- ist nach CLP-Verordnung mit einer Spezifischen Zielorgan-Toxizität der Kategorie 1 eingestuft
- farblos
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI Tab. 3.1
Frage "II 4 68“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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229 richtig / 220 falsch
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