Benzol besitzt folgende Eigenschaft:


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • ist nach CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als entzündbare Flüssigkeiten der Kategorie 2 eingestuft
  • ist nach CLP-Verordnung als karzinogen der Kategorie 1A eingestuft
  • ist nach CLP-Verordnung mit einer Spezifischen Zielorgan-Toxizität der Kategorie 1 eingestuft
  • farblos
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI Tab. 3.1

Frage "II 4 68“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Von Dir:
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449 mal beantwortet
229 richtig / 220 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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