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Richtige Antwort:
- für Lehr- und Ausbildungszwecke verwendet werden.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- ChemVerbotsV § 1 Anh. Nr. 6
Frage "II 7 16“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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203 richtig / 115 falsch
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