Bei welchen Gemischen dürfen bei Kennzeichnung nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] die H- und P-Sätze fehlen, wenn die Verpackung nicht mehr als 125 ml enthält?


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Richtige Antwort:
  • bei oxidierenden Gasen Kategorie 1
  • bei Gasen unter Druck
  • bei entzündbaren Flüssigkeiten der Kategorie 2
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. 1, 1.5.2

Frage "II 7 29“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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