Bei welchen Begasungsmitteln ist nicht nur der Handel, sondern auch die Verwendung erlaubnispflichtig?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Formaldehyd
  • Cyanwasserstoff
  • Phosphorwasserstoff
  • Oxiran (Ethylenoxid)
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • ChemVerbotsV § 3 (1) Nr. 4; GefStoffV Anh. I Nr. 4.2

Frage "III 7 55“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Antworten
Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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