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Richtige Antwort:
- Mittel mit Wirkstoffen der 1. Generation dürfen auch durch nicht Sachkundige angewendet werden.
- Die Anwendung von Mitteln mit Wirkstoffen der 2. Generation durch private Verbraucher ist aus Umweltschutzgründen und zur Vermeidung von Resistenzentwicklungen nicht erlaubt.
- Wirkstoffe der 2. Generation sind giftiger als Wirkstoffe der 1. Generation, bei Wirkstoffen der 2. Generation reicht in der Regel eine einmalige Köderaufnahme.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- Verordnung (EU) Nr. 528/2012) Art. 22 i.V. m. VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 9 (1) a)
Frage "III 3 12“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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124 richtig / 140 falsch
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