Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen können Vorsorgeuntersuchungen nötig werden. Sie müssen durchgeführt werden


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Richtige Antwort:
  • bei Arbeiten mit den in der „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ (ArbMedVV) § 4 Anhang Teil 1(1) genannten Gefahrstoffen, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert überschritten wird.
  • bei Gefahr von Gesundheitsschäden durch Hautkontakt mit hautresorptiven Stoffen aus ArbMedVV Anhang Teil 1(1).
  • bei einer arbeitsbedingten Erkrankung durch Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • GefStoffV § 16 (1); ArbMedVV

Frage "II 5 31“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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