Aus welchen Teilen muss eine Anlage bestehen um sich "Reitanlage" nennen zu dürfen?


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Richtige Antwort:
  • Eine Reitanlage muss die Möglichkeit zum Reiten bieten. Dazu gehören: 1. Die Pferdeunterbringung und 2. Das Reiten
Ergänzungen zur Antwort:

Um die Voraussetzung der Pferdeunterbringung zu erfüllen zu können, gehören zu einer Reitanlage mindestens Boxen (oder eine andere zulässige Art der Pferdehaltung), ein Putzplatz, eine Futterkammer und ein Waschplatz. Zusätzlich muss natürlich auch die Möglichkeit zum Reiten gegeben sein, hierfür muss es mindestens eine Sattelkammer und einen Reitplatz oder eine Reithalle geben.

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Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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