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Richtige Antwort:
- VO (EG) betreffend die Ausfuhr und Einfuhr bestimmter gefährlicher Chemikalien
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- VO (EG) Nr. 689/2008 Anh. I
Frage "I 4 2“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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