Auf dem Wiener Kongress wurde der "Deutsche Bund" gegründet. Was traf auf diesen Staatenbund zu?


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Richtige Antwort:
  • Es war ein föderatives Bündnis aus 41 souveränen Einzelstaaten.
  • Der Gesandtenkongress der "Bundesversammlung" war bis 1848 einziges gemeinsames Staatsorgan.
  • Die Könige von Großbritannien, der Niederlande und Dänemark gehörten dem Deutschen Bund ebenfalls an.
Ergänzungen zur Antwort:

Mit dem "Deutschen Bund" entstand ein föderativer Zusammenschluss von zunächst 41 souveränen deutschen Einzelstaaten. Darunter befanden sich zwei Großmächte, das Kaiserreich der Habsburger mit seiner Westhälfte und das Königreich Preußen ohne seine Ostprovinzen, dazu die vier Königreiche Bayern, Sachsen, Hannover und Württemberg sowie weitere Mittel- und Kleinstaaten. Die Könige von Großbritannien, Dänemark und den Niederlanden gehörten beispielsweise als Landesfürsten von Hannover, Holstein und Limburg ebenfalls dem Deutschen Bund an. Als einziges gemeinsames Staatsorgan fungierte die "Bundesversammlung", ein Gesandtenkongress, der von den einzelstaatlichen Regierungen beschickt wurde und bis 1848 in Frankfurt am Main tagte.

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Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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