An wen richten sich die Grundpflichten zur Einstufung gefährlicher Stoffe?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • an den Hersteller
  • an den Importeur (Einführer)
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • GefStoffV § 4 i.V.m. VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 1 (1) b) i) u. Art. 4 (1)

Frage "I 2 16“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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