Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- mit kindergesicherten Verschlüssen und tastbaren Warnzeichen versehen sein.
- in Bezug auf ihre Verschlüsse – von Ausnahmen abgesehen– bestimmten ISO- bzw. CEN- Normen entsprechen
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- RL 67/548/EWG Art. 22 (1e): mit kindergesicherten Verschlüssen und tastbaren Warnzeichen versehen sein.
- RL 67/548/EWG Anh. IX: in Bezug auf ihre Verschlüsse – von Ausnahmen abgesehen– bestimmten ISO- bzw. CEN- Normen entsprechen
Frage "I 4 12“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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297 richtig / 167 falsch
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