An die Handhabung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln werden bestimmte Anforderungen gestellt. Was ist dazu richtig?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Rauchverbot bei der Arbeit
  • Aufbewahrung und Lagerung getrennt von Lebens- und Futtermitteln
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • GefStoffV § 8 (3); TRGS 513 Nr. 4: Rauchverbot bei der Arbeit
  • GefStoffV § 8 (5): Aufbewahrung und Lagerung getrennt von Lebens- und Futtermitteln

Frage "III 5 19“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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