An Arbeitsplätzen, an denen mit nach folgenden Gefahrenklassen eingestuften Gefahrstoffen umgegangen wird, ist der Konsum von Nahrungs- und Genussmitteln nicht zulässig:


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Akute orale Toxizität
  • Akute dermale Toxizität
  • Reproduktionstoxizität
  • Spezifische Zielorgan-Toxizität
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. IV Tab 6.2 (P270)

Frage "II 5 26“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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