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Richtige Antwort:
- Er hatte nur noch eine repräsentative Funktion.
Ergänzungen zur Antwort:
Das Gesetz zur Änderung der Reichsverfassung vom 28.10.1918 besagte unter anderem, dass Kriegserklärungen nur mit parlamentarischer Zustimmung erfolgen dürfen. Das galt auch für Friedensverträge und weitere Verträge mit anderen Staaten. Der Reichskanzler hatte die Verantwortung für alle politischen Handlungen des Kaisers zu tragen. Damit hatte der Kaiser keinen eigenen außerparlamentarischen Entscheidungsspielraum mehr und nur noch eine repräsentative Funktion.
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