Als Inhaber eines Geschäftes möchten Sie einen Farbverdünner mit gefährlichen Eigenschaften vertreiben, wissen aber nicht, ob es für das Inverkehrbringen dieses Gemisches Beschränkungen oder Verbote gibt. In welchem Regelwerk informieren Sie sich zu diesem Thema?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • in der Chemikalien-Verbotsverordnung
  • in der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006]
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • ChemVerbotsV: in der Chemikalien-Verbotsverordnung
  • VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII: in der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006]

Frage "I 3 11“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Antworten
Von Dir:
14 mal beantwortet
3 richtig / 11 falsch
Von allen Nutzern:
627 mal beantwortet
338 richtig / 289 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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