Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- in der Chemikalien-Verbotsverordnung
- in der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006]
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- ChemVerbotsV: in der Chemikalien-Verbotsverordnung
- VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII: in der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006]
Frage "I 3 11“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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