Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- in der Gefahrstoffverordnung
- im Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006]
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- GefStoffV § 16 (2) i.V.m. Anh. II: in der Gefahrstoffverordnung
- VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII: im Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006]
Frage "I 2 54“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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9 richtig / 25 falsch
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410 richtig / 572 falsch
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