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- Hohe Vertreter*in der EU für Außen- und Sicherheitspolitik und der unterstellte Europäische Auswärtige Dienst sowie die diplomatischen Dienste der Mitgliedstaaten.
Durch den Lissabonner Vertrag ist auch das Amt der/des Hohen Vertreter*in der Union für Außen- und Sicherheitspolitik neu gestaltet worden. Zwar gab es diese Position, aber sie war auf den Rat der Europäischen Union beschränkt. In der Europäischen Kommission gab es ein eigenes Mitglied für Außenpolitik. Dieser Dualismus führte oft zu Reibungen und Effizienzverlusten.
Die "neue" Hohe Vertreterin ist die Vertreterin des Rates und gleichzeitig Mitglied und sogar Vizepräsidentin der Europäischen Kommission. Zudem leitet sie den Rat der Außenminister, für den die halbjährliche Rotation aufgehoben worden ist. Aufgabe der Hohen Vertreterin ist es, zur Festlegung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU beizutragen und diese international zu vertreten. Sie ist also die Außenministerin der Europäischen Union.
Zur Unterstützung verfügt die Hohe Vertreterin über ein "Außenministerium", das den Namen "Europäischer Auswärtiger Dienst" (EAD) trägt. Dieser Dienst hat ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages, durch den er geschaffen wurde, seine Arbeit aufgenommen. Er hat eine Zentrale in Brüssel sowie Botschaften in aller Welt.
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